Bürgerrat

Der Bürgerrat besteht aus fünf Mitgliedern. Zusammen mit der Bürgerkanzlei bearbeitet der Rat die laufenden Geschäfte gemäss der Verordnung der Korporation Uri und sorgt für eine ökologische und  ausgeglichene Forst- und Waldwirtschaft. Der Bürgerrat ist mit dem Gemeinderat der Einwohnergemeinde vergleichbar.

 

Der Bürgergemeinde gehören alle in der entsprechenden Gemeinde ansässigen Bürgerinnen und Bürger der Korporation Uri an. Einmal im Jahr treffen sich die Bürgerinnen und Bürger zur Korporationsbürgergemeindeversammlung.

 

 

Aufgaben des Bürgerrates

Der Bürgerrat ist für folgende Aufgaben zuständig:

  • Einberufung der Bürgerversammlung und Vollzug ihrer Beschlüsse
  • Verwaltung des Vermögens der Bürgergemeinde und der Waldrechnung
  • Anstellung des Forstpersonals
  • Festlegung der Aufgaben und der Anstellungsbedingungen, sowie die Entlöhnung des Forstpersonal
  • Vertretung der Bürgergemeinde nach aussen
  • Erledigung der Geschäfte und treffen aller Verfügungen die nicht ausdrücklich einem anderen Organ zugewiesen sind.